12 von H.________, wonach dem Beschuldigten Hunderte Päckli Zigaretten verkauft worden seien, korrigierte er seine Angabe denn auch – wenn auch nur leicht – nach oben (pag. 87, Z. 39: «Es waren schon recht viele Päckli Zigaretten, aber Hunderte? Also mehr als hundert Päckli waren es definitiv nicht»; vgl. ferner pag. 88, Z. 76 f.: «Weil ja nicht einfach irgendjemand mit knapp hundert Päckli Zigaretten bei seinem Kiosk auftaucht»). Anders als H.________ schilderte er jedoch nur einen einmaligen Verkauf von Zigaretten an den Beschuldigten (pag. 87, Z. 20 f. und 45 f.).