_ erachtet die Kammer aufgrund der von H.________ beschriebenen (gewalttätigen) Beziehung zu G.________ ebenfalls als unwahrscheinlich und hätte ihnen keinen Vorteil gebracht. H.________ belastete sich mit ihren Aussagen nicht zuletzt selbst schwer und legte ein umfassendes Geständnis ab. Dass sie in dieser Situation, in der sie alles gestand, bei einem der vielen Einbrüche nebenher eine ihr nicht bekannte Person bzw. den Beschuldigten fälschlicherweise beschuldigt, ergibt keinen Sinn. Wenn überhaupt, hätte es Sinn gemacht, ihre eigene Rolle im Duo «H.________ und G.________» kleinzureden bzw. zu beschönigen.