Betreffend den Preis für eine Zigarettenpackung nannte sie nun eine Preisspanne von vier bis fünf Franken (pag. 80, Z. 44), wobei diese Aussage vor dem Hintergrund ihres nur noch widerwilligen und oberflächlichen Aussageverhaltens zu betrachten ist. H.________ zeigte offensichtlich kein Interesse mehr daran, detailliert Auskunft zu geben und alles offenzulegen, wie dies noch bei ihrer ersten Einvernahme vom 17. Juni 2022 der Fall war. Damit einhergehend dürften ihre Angaben, soweit sie überhaupt noch welche machte, nicht unnötig selbstbelastend, sondern tendenziell beschönigend ausgefallen sein.