10 me erschien und durch die Polizei vorgeführt werden musste, was sich ebenfalls auf ihr Aussageverhalten ausgewirkt haben dürfte (vgl. pag. 94 f.). Auf Vorhalt ihrer früheren Aussage bestätigte sie immerhin, dass G.________ die Zigarettenpackungen für CHF 4.00 das Stück an einen N.________(Nationalität) verkauft habe, der in K.________(Ort) einen kleinen K-Kiosk, vis-à-vis der Kirche besitze (pag. 80, Z. 28 ff.: «Ja, es ist so. Es stimmt so. [...] An diesen Typen und dann...»). Betreffend den Preis für eine Zigarettenpackung nannte sie nun eine Preisspanne von vier bis fünf Franken (pag.