Die Anzahl verkaufter Stangen gab sie mit 5-10 an (pag. 29), was eine beschönigte Angabe darstellen dürfte, gab sie anlässlich ihrer späteren Einvernahme vom 7. August 2023 doch an, dass es Hunderte verkaufte Zigarettenpackungen gewesen seien (pag. 80, Z. 51). Bei ihrer Einvernahme vom 7. August 2023 zeigte sich H.________ ansonsten nicht mehr motiviert, Antworten zu geben, und störte sie sich vielmehr daran, dass ihr vorgeworfen wurde, Deliktsgut verkauft zu haben (vgl. pag. 80). Den Akten kann zudem entnommen werden, dass H.________ unentschuldigt nicht zur Einvernah-