[recte: V.________(Gesellschaft)]), was mit Blick auf die damaligen Zigarettenpreise plausibel ist. 13.2 Anklageschrift und Urteilsdispositiv im Verfahren gegen G.________ und H.________ (BJS 21 18832 / PEN 23 763-765) Die in der Anklageschrift genannten Deliktsbeträge finden sich im Urteilsdispositiv wieder, weshalb davon auszugehen ist, dass das urteilende Gericht die Sachverhalte wie angeklagt als erstellt erachtete. Damit einhergehend ist davon auszugehen, dass bei diversen Einbrüchen Zigarettenpackungen und Zigarettenstangen gestohlen wurden.