Dem betreffenden Anzeigerapport vom 23. Februar 2022 kann entnommen werden, dass hierbei 176 Zigarettenpackungen aus dem Zigarettenautomaten entwendet wurden (pag. 35 ff.). Zu diesem Diebstahl haben sich H.________ und G.________ bekannt. Den edierten Auszügen der Anklageschrift und des Urteilsdispositivs im Verfahren gegen G.________ und H.________ kann ferner entnommen werden, dass auch bei weiteren Einbruchdiebstählen Zigarettenpackungen und Zigarettenstangen gestohlen wurden (namentlich: Einbruch vom 8. Oktober 2021, Diebstahl von 2 Stangen und 12 Packungen Zigaretten;