(separates Verfahren BJS 21 18832) zwischen dem 1. Oktober 2021 und 9. Mai 2022 mehrfach eine unbestimmte Anzahl Zigarettenpackungen unterschiedlicher Marken, total mindestens ca. 75-100 Zigarettenpackungen, zum Preis von jeweils ca. CHF 4.00-5.00 pro Packung, erworben, wobei er aufgrund der Gesamtumstände – Verkauf an seinem Kiosk durch eine Privatperson ohne Herkunftsnachweis der Ware oder dergleichen zu einem deutlich unter dem Marktwert liegenden Preis – gewusst oder zumindest in Kauf genommen habe, dass die Zigarettenpackungen deliktischer Herkunft gewesen seien (pag. 101).