5 retten an den Beschuldigten keine klassische Aussage-gegen-Aussage Konstellation vorliegt. So wird der Beschuldigte nicht nur von G.________ direkt, sondern auch von H.________ mittelbar (über die Beschreibung/Bezeichnung des Kiosks und die Angabe der Nationalität) belastet, und ist erstellt, dass G.________ und H.________ bei ihren Einbruchdiebstählen eine grosse Anzahl an Zigarettenpackungen und -stangen erbeutet haben. Eine Absprache zwischen G.________ und H.________ ist sodann unwahrscheinlich, befand sich G.______