Vorliegend sind aus der Art und Weise, wie die beiden Auskunftspersonen nochmals aussagen würden («nicht was, sondern wie eine Person es sagt», vgl. BGE 140 IV 196 E. 4.4.2.), keine neuen Aufschlüsse zu erwarten. Durch eine erneute Beweisabnahme sind mithin keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten, die sich wegen ihrer Art und Weise ausschliesslich durch ihre unmittelbare Wahrnehmung erschliessen liessen.