Auszüge aus Google Maps, welche den Standort des Kiosks an der J.________(Adresse) resp. des Polizeipostens in K.________(Ort) zeigen [Beilagen E und F]) mit Beschluss der Kammer zu den Akten erkannt (vgl. pag. 317 f. und pag. 330 ff.). 5. Anträge des Beschuldigten Rechtsanwalt B.________ stellte für den Beschuldigten oberinstanzlich folgende Anträge (pag. 340 ff.): I. Herr A.________ sei vollumfänglich frei zu sprechen von der Anschuldigung der Hehlerei, angeblich begangen in der Zeit vom ca. 01. Oktober 2021 bis zum ca. 09. Mai 2022 an der C.________(Adresse), Kiosk (Strafbefehl vom 14. August 2023).