225). Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen über den Beschuldigten ein Strafregisterauszug (datierend vom 30. Juni 2025, pag. 314) sowie ein Leumundsbericht samt Formular über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datieren vom 24. resp. 16. Juni 2025, pag. 308 f.) eingeholt. Weiter wurden von Amtes wegen auszugsweise die Anklageschrift und das Urteilsdispositiv im Verfahren PEN 23 763-765 betreffend G.________ und H.________ ediert (vgl. pag. 255 ff. und 317 ff.). Anlässlich der Berufungsverhandlung wurde der Beschuldigte ergänzend zur Person und zur Sache einvernommen (pag.