4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Rechtsanwalt B.________ beantragte mit Berufungserklärung vom 28. August 2024, es seien der Notfallbericht des Spitalzentrums E.________(Ort) vom 4. Juni 2024 (Beweisantrag 1) und der Austrittsbericht des Psychiatriezentrum F.________(Ort) vom 27. Juni 2024 (Beweisantrag 2) zu den amtlichen Akten zu erkennen (pag. 211). Beide Beweisanträge wurden mit Verfügung vom 5. September 2024 gutgeheissen und die entsprechenden Unterlagen zu den Akten erkannt (pag. 213 ff., pag. 225).