2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ namens und im Auftrag von A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 4. Juni 2024 mündlich die Berufung an (pag. 155). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 7. August 2024 und wurde den Parteien mit Verfügung gleichen Datums zugestellt (pag. 202 f.). Mit frist- und formgerechter Berufungserklärung vom 28. August 2024 erklärte Rechtsanwalt B.________ für den Beschuldigten die vollumfängliche Berufung (pag. 210 ff.).