1. Die erfassten biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN D.________(Nummer)) sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist von zehn Jahren zu löschen (Art. 16 Abs. 2 Bst. a i.V.m. Art. 16 Abs. 3 DNA-ProfilG und Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB). 2. [Eröffnungs- und Mitteilungsformel]