1. Zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend total CHF 1'200.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu den Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 3'150.00 (Kosten der Staatsanwaltschaft: CHF 1'150.00; Kosten des Gerichts [inkl. schriftliche Begründung]: CHF 2'000.00). Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 800.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 2'350.00. II. Weiter wird verfügt: