Zu eröffnen: - der Beschuldigten/Berufungsführerin - der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern Mitzuteilen: - der Vorinstanz - dem Bundesamt für Gesundheit (Urteil mit Begründung; innert 10 Tagen) 13 Bern, 29. Oktober 2024 Im Namen der 2. Strafkammer Die Präsidentin i.V.: Oberrichterin Bochsler Die Gerichtsschreiberin: