18. Theoretische Grundlagen der Strafzumessung Hinsichtlich der allgemeinen Ausführungen zur Strafzumessung kann auf die korrekten Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 100 f., S. 11 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Vorliegend handelt es sich um eine Übertretung (Art. 103 StGB i.V.m. Art. 13 lit. i. Covid-19-Verordnung besondere Lage). Es sind die allgemeinen Strafzumessungsregeln anwendbar (Art. 104 i.V.m. Art. 47 ff. StGB).