Es ist nicht erkennbar, wieso die Polizei ein Interesse daran haben sollte, eine unbeteiligte Dritte in der Kesselung zu behalten und anzuzeigen. Weiter ist nicht ersichtlich, weshalb es der Beschuldigten nicht möglich gewesen sein soll, den Polizistinnen und Polizisten mitzuteilen, dass sie – wie sie sagt – nicht als Teilnehmerin an der Kundgebung anwesend gewesen sei. Gestützt auf die als glaubhaft erachteten Aussagen der Zeugin boten sich während der Kesselung sowie auch später bei der polizeilichen Kontrolle zahlreiche Gelegenheiten, um sich gegenüber den anwesenden Polizistinnen und Polizisten als unbeteiligte Dritte zu erkennen zu geben.