8 sen. Man habe das Gefühl gehabt, die Polizei habe die Gruppen extra gebildet, um zu zeigen, dass man in der Kundgebung gewesen sei (pag. 60 Z. 9 ff.). Weshalb ein solches Verhalten der Polizei sie entlasten sollte, erschliesst sich der Kammer nicht. Weiter verfängt ihr Vorbringen, die Polizei habe ihr durch die Einkesselung den Status einer Demonstrationsteilnehmerin aufgezwungen, nicht. Es ist nicht erkennbar, wieso die Polizei ein Interesse daran haben sollte, eine unbeteiligte Dritte in der Kesselung zu behalten und anzuzeigen.