der Geschehnisse, wäre eine solche angesichts der Vielzahl an anwesenden Menschen sowie der Polizeipräsenz aus einer gewissen Distanz und abseits der Personenansammlung naheliegender. Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist die Aussage der Beschuldigten, dass sie – trotz ihres Wissens um die geplante Kundgebung an diesem Tag und auf einer Bank seitlich der Kirche sitzend (pag. 61 Z. 39 und Z. 45) – nicht bemerkt haben will, dass sie sich in einer Kundgebung befand. Auch die Zeugin gab an, dass man gesehen habe, dass es offensichtlich eine Demonstration gewesen sei.