Zu diesen Angaben steht einzig ihre Aussage im Zusammenhang mit der Abmahnung der Kundgebungsteilnehmenden im Widerspruch. Entsprechend den Ausführungen im Anzeigerapport seien die Kundgebungsteilnehmenden nach erfolgter Kesselung mittels Beschallungsfahrzeug angesprochen und ihnen in französischer und deutscher Sprache die Durchführung von Personenkontrollen und Anzeigen in Aussicht ge-