66 Z. 10). Sie gab jedoch auch an, dass sie sich an die Demonstration und die Kesselung erinnern könne (pag. 64 Z. 32). Es sei mehrfach über Lautsprecher abgemahnt worden. Dann habe es «Zugriff» – also einkesseln – geheissen und sie hätten die Einkesselungen gemacht. Sie sei eine der Polizistinnen gewesen, die die Personen herausgenommen, Personalien aufgenommen, den Zettel vorgelesen habe und sie dann wieder habe gehen lassen (pag. 64 Z. 41 ff.).