7. Theoretische Grundlagen der Beweiswürdigung Für die Grundlagen der Beweiswürdigung kann vollumfänglich auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 92 ff., S. 3 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Diese Ausführungen sind in Bezug auf das oberinstanzliche Verfahren um Folgendes zu ergänzen: Die Kammer prüft die vorinstanzliche Sachverhaltsermittlung infolge der eingeschränkten Kognition nur auf offensichtliche Unrichtigkeit (vgl. E. I.6. hiervor). Offensichtlich unrichtig ist eine Sachverhaltsfeststellung, wenn sie willkürlich ist (BGE 141 IV 249 E. 1.3.1).