4. Oberinstanzliche Beweisergänzung Im oberinstanzlichen Verfahren wurde von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug eingeholt (pag. 130). 5. Vorbringen der Beschuldigten Die Beschuldigte machte oberinstanzlich geltend, dass das Urteil der Vorinstanz unverhältnismässig sei. Sie habe nie gegen die geltenden Regeln verstossen, weshalb die Busse zu annullieren sei (pag. 121). Insofern stellte sie sinngemäss den Antrag, sie sei vom Vorwurf der Widerhandlung gegen die Covid-19- Verordnung besondere Lage freizusprechen.