, inkl. Übersetzung). Mit Verfügung vom 15. Mai 2024 wurde der Beschuldigten letztmalig eine Nachfrist zur Einreichung einer schriftlichen Begründung der Berufung resp. zur Ergänzung der bereits begründeten Berufungserklärung vom 27. Januar 2024 erteilt (pag. 149 ff., inkl. Übersetzung). Nachdem sich die Beschuldigte innert Frist nicht hat vernehmen lassen, wurde am 3. Juni 2024 die geänderte Kammerzusammensetzung bekannt gegeben und ein schriftliches Urteil in Aussicht gestellt (pag. 157 ff., inkl. Übersetzung).