nachfolgend Covid-19-Verordnung besondere Lage), begangen am 20. März 2021 durch Nichttragen einer Gesichtsmaske an einer politischen oder zivilgesellschaftlichen Kundgebung, schuldig. Sie verurteilte sie in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf einen Tag, sowie zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'355.00 (pag. 69 ff.).