1479 ff.). Anderseits ist den besagten Akten eine Anfrage von Staatsanwältin E.________ vom 23. Februar 2023 an die Gesuchsgegnerin zu entnehmen, in welcher von Seiten der Staatsanwaltschaft darum gebeten wurde, Verhandlungstermine für den Monat September 2023 anzubieten und allenfalls in Erwägung zu ziehen, die amtliche Verteidigung auszuwechseln, sollte diese tatsächlich an keinem der bereits angebotenen Daten zwischen Juni und August 2023 oder noch anzubietenden Daten im September 2023 teilnehmen können.