11. Die Gesuchsgegnerin amtete bis Ende April 2023 als Gerichtspräsidentin und Leiterin der Strafabteilung des Regionalgerichts D.________. Seit Mai 2023 ist sie Oberrichterin am Obergericht des Kantons Bern. Hinsichtlich des Beschuldigten/Gesuchstellers ist, wie bereits erwähnt, ein Berufungsverfahren bei der Gesuchsgegnerin hängig (SK 24 236).