5. Mit Verfügung vom 19. August 2024 wurde die Stellungnahme der Gesuchsgegnerin vom 16. August 2024 (pag. 5 f.) dem Beschuldigten/Gesuchsteller zugestellt und festgehalten, dass kein weiterer Schriftenwechsel angeordnet werde und allfällige Gegenbemerkungen umgehend einzureichen seien (pag. 7 f.). Bis anhin wurden keine Gegenbemerkungen eingereicht. 6. Mit Verfügung vom 27. August 2024 wurde den Parteien die vorgesehene Änderung in der Zusammensetzung des Gerichts (Oberrichterin Schwendener [Vorsitz/Referentin]; Oberrichter Wuillemin und Oberrichter Horisberger [Mitglieder]) mitgeteilt (pag. 10). II.