__ (nachfolgend Beschuldigter/Gesuchsteller), amtlich verteidigt durch Fürsprecher Dr. B.________, den Antrag, die im Verfahren SK 24 236 zuständige Verfahrensleiterin, Oberrichterin C.________ (nachfolgend Gesuchsgegnerin), habe wegen (Anschein der) Befangenheit in den Ausstand zu treten (pag. 1). Zur Begründung wurde zusammengefasst vorgebracht, aufgrund des aktenkundigen Mailverkehrs und angesichts der Tatsache, dass die Verfahrensleiterin als damalige Leiterin der Strafabteilung geamtet habe, in welcher die Gerichtspräsidentin, welche das erstinstanzliche Urteil (in Dreierbesetzung) gefällt habe, tätig gewesen