1. Zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu CHF 90.00, ausmachend total CHF 4'050.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zur Bezahlung der auf ihn entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 2'650.00. 3. Zur Bezahlung der hälftigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von gesamthaft CHF 4'000.00, ½ ausmachend CHF 2’000.00. 4. Zur Bezahlung einer anteilmässigen Entschädigung von CHF 5'209.90 (inkl. Auslagen und MWST) an den Strafkläger E.________ für seine Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren.