570, Z. 17 ff.). Die Kinderzulagen werden zudem von der Ehefrau bezogen und sind daher bei der Berechnung des Tagessatzes nicht zu berücksichtigen. Unter Berücksichtigung des Pauschalabzuges von 25 Prozent für Krankenkasse und Steuern, ausmachend CHF 1'092.50, sowie des monatlichen Unterhaltsbeitrags für seine Tochter von CHF 420.00 (p. 372, Z. 20) ist von einem massgebenden Einkommen von CHF 2'857.50 auszugehen. Entsprechend wird die Höhe des Tagessatzes auf abgerundet CHF 90.00 festgelegt (CHF 2'857.50 / 30 Tage). 17.5 Konkretes Strafmass Zusammenfassend ist C._____