17.4 Tagessatzhöhe Bezüglich der gesetzlichen Grundlagen wird auf E. 16.3 hiervor verwiesen. C.________ erzielt gemäss den Lohnabrechnungen Januar bis März 2024 (pag. 307-309) ein monatliches Nettoeinkommen von rund CHF 4'370.00. Gemäss oberinstanzlichen Angaben hat sich dieses für das Jahr 2025 nicht verändert (pag. 565, Z. 16 f.). Zu berücksichtigen ist, dass C.________ keinen 13. Monatslohn ausbezahlt erhält, dafür jedoch einen entsprechend grösseren Anspruch auf bezahlten Urlaub hat (pag. 570, Z. 17 ff.).