38 Beweggrund seiner Berufung anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung ergab. Das Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren ist insgesamt neutral zu werten. Die Strafempfindlichkeit von C.________ ist als durchschnittlich einzustufen. Die Täterkomponenten wirken sich folglich insgesamt nicht auf die Strafhöhe aus. Es bleibt bei der tatangemessenen Strafe von 45 Tagessätzen.