17.2 Tatkomponenten und Gesamtverschulden Mit Verweis auf die Ausführungen zur objektiven und die subjektiven Tatschwere bei A.________ (vgl. E. IV.16.1) ist auch bei C.________ von einer Tatkomponentenstrafe von 45 Strafeinheiten auszugehen. 17.3 Täterkomponenten Zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen von C.________ ist festzuhalten, dass er geschieden ist und eine Tochter hat (pag. 372, Z. 15 ff.; pag. 565, Z. 12 ff.). Im Urteilszeitpunkt war er seit Jahren bei der M.________ (Firmenbezeichnung) angestellt (pag. 306 ff., pag. 372 Z. 25 f.;