Die Einzelstrafe für die fahrlässige Körperverletzung beträgt 45 Strafeinheiten. Die Vorstrafe von 10 Strafeinheiten ist im Umfang von 50 Prozent, ausmachend 5 Strafeinheiten, asperierend zu berücksichtigen. Von der hypothetischen Gesamtstrafe von 50 Strafeinheiten ist nunmehr die Vorstrafe von 10 Tagessätzen zu subtrahieren, womit eine Zusatzstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu CHF 110.00, ausmachend total CHF 4'400.00, resultiert.