Von diesem Einkommen ist ein Pauschalabzug von 25 % für die Krankenkassenprämien und die Steuern, ausmachend CHF 1'552.00, zu machen, so dass ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 4’656.00 verbleibt. In Abzug zu bringen sind weiter die monatlichen Unterhaltsbeiträge an den Sohn von CHF 1'000.00 (pag. 562, Z. 42 f.) zuzüglich den ebenfalls weitergeleiteten Kinderzulagen von CHF 250.00 (pag. 557, Z. 41 f.). Es ist folglich von einem massgebenden Einkommen von CHF 3’406.10 auszugehen. Entsprechend wird die Höhe des Tagessatzes auf abgerundet CHF 110.00 festgelegt (CHF 3’406.10 / 30 Tage).