__ verschuldeten Erfolgs ist recht erheblich. Der Strafkläger musste sich einer Operation unterziehen und war fast einen Monat hospitalisiert, wovon die ersten sieben Tage auf der Intensivstation. Es folgte ein fünfwöchiger Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik. Der Strafkläger war vom 2. November 2022 bis 24. September 2023 zu 100 % arbeitsunfähig und konnte in der Folge seine Arbeit schrittweise wieder aufnehmen. Erst ab Juli 2024 war vorgesehen, dass er wieder zu 100 % arbeitet. Der Strafkläger war im Zeitpunkt des oberinstanzlichen Urteils bei der Arbeit immer noch eingeschränkt. Er darf nicht allzu schwer Heben, hat teilweise Rückenschmerzen, bedarf einer Hebehilfe und ist auf