IV. Strafzumessung 15. Allgemeine Grundlagen, Strafrahmen und Strafart Für die allgemeinen Grundlagen zur Strafzumessung, zum Strafrahmen und zur Strafart kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 45 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 468 f.). 16. Strafzumessung betreffend A.________ 16.1 Tatkomponenten 16.1.1 Objektive Tatschwere Die Körperverletzungsdelikte schützen einerseits das Rechtsgut der körperlichen Integrität und andererseits die körperliche und geistige Gesundheit (GETH, in: