2022, Art. 14 N 5, STRATENWERTH, Schweizerisches Strafrecht, Allgemeiner Teil I, Basel 2011, § 16 N 20). Einverständliche Fremdgefährdung ist gegeben, wenn der Rechtsgutträger sich im Bewusstsein des Risikos durch einen anderen gefährden lässt (BGE 134 IV 149 E. 4.4).