Entsprechend drängt dieser Umstand das Verhalten der Beschuldigten, die Initiierung und den Beginn der Demontage trotz fehlender (Haupt-)Sicherung des Schirms, nicht dermassen in den Hintergrund, dass ihnen die Verletzungen des Strafklägers nicht zugerechnet werden könnten. Schliesslich verwirklichte sich gerade das Risiko, welches durch die Sorgfaltspflicht hätte vermieden werden sollen, nämlich das Umstürzen des Schirms bei fehlendem […] sicherungssystem (Sicherungsschraube) infolge fehlender […] sicherung (Anpressring respektive Sicherung durch Hebezeug).