32 Gemäss dem Beweisergebnis erkannten die Beschuldigten die Gefährlichkeit ihres Vorhabens. Entsprechenden wiesen sie den Strafkläger auch mehrfach an, sich zu entfernen. C.________ äusserte sich dahingehend, dass der Schirm jederzeit umkippen könne (p. 373 Z. 8). In diesem Sinne gab auch A.________ an, der Schirm sei ein riesen Hebel (p. 385 Z. 16) und sie hätten dem Strafkläger gesagt, er solle weggehen, er könne ihn [den Schirm] nicht halten (p. 385 Z. 15).