dies sogar obwohl sie vom Strafkläger noch darauf hingewiesen wurden, sie dürften nicht ohne Stapler weitermachen. Obwohl der Strafkläger ihren Aufforderungen, sich zu entfernen, nicht Folge leistete, und obwohl er immer wieder am Schirm manipulierte, indem er diesen festhielt, setzten sie die Demontage fort, indem C.________ im Einverständnis mit A.________ die Verankerungsschrauben löste, um den Anpressring anzuheben. Damit hatten sie einen gefährlichen Zustand für Leib und Leben des Strafklägers geschaffen und waren zur Vermeidung der Verletzung des Strafklägers verpflichtet, für nötigen Schutzmassnahmen, namentlich für die Sicherung des Schirmes zu sorgen.