2019, Art. 12 N 112 mit Hinweisen) geboten, den schweren und damit gefährlichen Schirm in geeigneter Weise zu sichern, bevor das Element, welches dieses als einziges zuverlässig aufrechtzuhalten vermag, gelöst wird. Es ist in diesem Zusammenhang daran zu erinnern, dass C.________ explizit zu Protokoll gab, er rechne damit, dass die Sicherungsschraube nicht vorhanden sei und der Schirm folglich nicht halten würde. A.________ seinerseits angab, sie hätten nicht gewusst, was auf sie zukomme, da die den Schirm zuvor nicht selbst montiert gehabt hätten und beide Beschuldigten den Strafkläger mehrfach anwiesen, sich zu entfernen, weil es gefährlich sei.