Beides impliziert, dass der Schirm respektive der Mast bereits ab Beginn der Demontagearbeiten, d.h. vor dem Lösen des Anpressringes, gesichert sein muss. In diesem Sinne präzisierte auch die T.________ (Firmenbezeichnung) mit Schreiben vom 12.01.2024, dass ab dem Zeitpunkt des Lösens des Anpressringes der Schirm alternativ entweder durch Hebezeug (z.B. Kran oder Flaschenzug) oder durch genügend Hilfspersonen (zwei bis drei Personen) zu sichern und zu stabilisieren sei (p. 250). Beim Einsatz eines Hebezeugs solle der Schirm vor dem Lösen des Anpressrings gesichert sein (p. 251).