Zur Konkretisierung der bei der Demontage des vorliegenden Sonnenschirms anzuwendenden Sorgfalt ist zunächst analog Art. 32a Abs. 1 Satz 3 VUV als Vorgabe der Herstellerin die Montage- und Gebrauchsanleitung U.________ (Modellbezeichnung) (p. 30 ff.) der T.________ (Firmenbezeichnung) heranzuziehen. Unter Ziff. 4 der Montage- und Gebrauchsanleitung [«Demontage»] wird einerseits der komplette Abbau (Ziff. 4.1 «Abbau des Schirms») sowie anderseits der schnelle Abbau des Schirms (Ziff. 4.2 «Mast umlegen») beschrieben (p. 39 f.). Das letztgenannte Vorgehen gemäss Ziff. 4.2 war am 22.11.2022 vorgesehen.