29 beide den Entschluss zur Demontage gefasst und beide diesen auch umgesetzt hätten. Es ist nicht so, dass einer der beiden Beschuldigten ohne den anderen gehandelt und eigenverantwortlich alleine am Schirm zu manipulieren begonnen hätte. Dass im Ergebnis – was dem Zufall geschuldet war – alleine C.________ die Verankerungsschrauben am Unfallschirm löste (und sich A.________ alsdann dem zweiten Schirm widmete), ist nicht massgebend.