(Auch) er ergriff die Initiative zur Demontage des Unfallschirms, indem er sich gemeinsam mit C.________ zu diesem begab, sich dort hinkniete und so gemäss dem für beide Beschuldigten üblichen Vorgehen das Lösen der Verankerungsschrauben durch C.________ (mit-)anstiess. Nach Auffassung des Gerichts liegt hier folglich gerade keine Problematik des zu erweisenden natürlichen Kausalzusammenhangs im Sinne der sog. «Rolling stones»-Rechtsprechung (BGE 113 IV 58) vor, welche Anwendung finden kann, wenn nicht erstellbar ist, welcher der jeweiligen Einzelbeiträge für den tatbestandsmässigen Erfolg kausal geworden ist.