12. Subsumtion 12.1 Erfolgseintritt Es kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 34 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 457 f.): Infolge des Arbeitsunfalls vom 02.11.2022 erlitt der Strafkläger Brüche des 12. Brustwirbels sowie des 1. und 3. Lendenwirbels, eine Thoraxprellung und Fraktur der Rippen 7 und 8 links, eine Lungenprellung sowie eine Leberlazeration. Der Strafkläger befand sich vom 02.11.2022 – 08.11.2022 auf der Intensivstation des Spitals P.________ (Ort) und anschliessend bis am 28.11.2022 auf der Normalstation.